TRBS 1116
Mit der Veröffentlichung der TRBS 1116 hat der Gesetzgeber erstmals klar und umfassend konkretisiert, welche Arbeitsmittel als gefährlich einzustufen sind und welche Anforderungen sich daraus für Qualifizierung, Unterweisung und Beauftragung ergeben. Damit wurde eine lange bestehende Grauzone geschlossen, die in der Praxis häufig zu Unsicherheiten geführt hat.
Während für Flurförderzeuge mit Fahrersitz die Qualifizierung schon seit Jahren eindeutig geregelt war, fehlte diese Klarheit bei anderen Arbeitsmitteln wie Mitgänger-Flurförderzeugen, Radladern oder vergleichbaren Geräten. Die TRBS 1116 schafft hier eine verbindliche Struktur und beschreibt eindeutig, dass Qualifizierungen aus theoretischen und praktischen Anteilen bestehen müssen – inklusive entsprechender Lernerfolgskontrollen.
Bedeutung für die Praxis
Die TRBS 1116 ist aus meiner Sicht keine zusätzliche Schikane, sondern eine notwendige Klarstellung. Sie beschreibt nicht nur ob qualifiziert werden muss, sondern auch wie eine Qualifizierung aufgebaut sein sollte. Damit erhalten Arbeitgeber eine fachlich belastbare Orientierung, um Qualifizierungen nachvollziehbar und rechtssicher umzusetzen.
Gerade bei Arbeitsmitteln, die lange Zeit lediglich über kurze Einweisungen abgedeckt wurden, zeigt sich der Mehrwert dieser Konkretisierung. Unfälle mit Mitgänger-Flurförderzeugen oder Erdbaumaschinen entstehen häufig nicht aus mangelndem Willen, sondern aus fehlender systematischer Befähigung. Die TRBS 1116 greift genau an dieser Stelle an.
Umsetzung im betrieblichen Alltag
In meiner Arbeit setze ich die TRBS 1116 konsequent als Rahmen für Qualifizierungsentscheidungen ein. Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung wird bewertet, ob ein Arbeitsmittel besondere Gefährdungen mit sich bringt und somit eine Qualifizierung erforderlich ist. Daraus leiten sich Inhalte, Umfang und Aufbau der Qualifizierung ab.
Dabei unterscheide ich klar zwischen:
- theoretischen Inhalten zur Funktionsweise, zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
- praktischen Übungen am Arbeitsmittel
- sowie einer nachvollziehbaren Lernerfolgskontrolle in Theorie und Praxis
Auch langjährige Erfahrung ersetzt dabei keine Qualifizierung. In der Arbeitssicherheit gibt es keinen Bestandsschutz – maßgeblich sind stets der aktuelle Stand der Technik und die geltenden rechtlichen Anforderungen.
Erfahrung aus der Qualifizierungspraxis
Gerade bei erfahrenen Beschäftigten zeigt sich, dass Qualifizierungen trotz anfänglicher Skepsis sinnvoll sind. Selbst bei Tätigkeiten, die seit vielen Jahren ausgeübt werden, treten immer wieder Wissenslücken oder unsichere Routinen zutage. Qualifizierung bedeutet hier nicht, Erfahrung in Frage zu stellen, sondern sie fachlich abzusichern und zu ergänzen.
Die TRBS 1116 bietet dafür den notwendigen Rahmen, ohne starre Vorgaben zu machen. Sie lässt Raum für betriebliche Anpassungen, verlangt aber eine klare Struktur und Nachvollziehbarkeit.
Fazit
Für mich ist die TRBS 1116 ein praxisnahes Instrument, um Qualifizierung systematisch, fair und wirksam umzusetzen. Sie schafft Klarheit für Arbeitgeber, Führungskräfte und Beschäftigte gleichermaßen und unterstützt dabei, Sicherheit nicht dem Zufall oder der Gewohnheit zu überlassen, sondern bewusst zu gestalten.
